Pausenregelungen nach ArbZG einfach erklärt
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Wie lang müssen Pausen sein, wann sind sie fällig und was gilt als Ruhezeit? Wir erklären die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes verständlich – inklusive der oft übersehenen Regeln zur Sonntagsarbeit.
Ruhepausen und Ruhezeiten schützen die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden. Das Arbeitszeitgesetz macht dazu klare Vorgaben – die in der Praxis aber häufig nur ungefähr bekannt sind.
Ruhepausen nach § 4 ArbZG
Die Länge der vorgeschriebenen Pause richtet sich nach der Arbeitsdauer:
| Arbeitszeit | Mindestpause |
|---|---|
| mehr als 6 bis zu 9 Stunden | 30 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | 45 Minuten |
Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Wichtig: Länger als 6 Stunden am Stück dürfen Mitarbeitende nicht ohne Pause beschäftigt werden.
Ruhezeit nach § 5 ArbZG
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit steht Beschäftigten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu. Erst danach darf die nächste Schicht beginnen. In einzelnen Branchen (etwa Pflege oder Gastronomie) sind eng begrenzte Verkürzungen mit Ausgleich möglich.
Höchstarbeitszeit als Rahmen
Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Der Rahmen bleibt § 3 ArbZG: maximal 8, ausnahmsweise 10 Stunden werktäglich bei entsprechendem Ausgleich.
Nicht vergessen: Sonn- und Feiertage
Wo an Sonntagen gearbeitet werden darf – § 9 ArbZG verbietet dies grundsätzlich, § 10 ArbZG lässt Ausnahmen zu – greift zusätzlich § 11 ArbZG: Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben, und für jeden Arbeitssonntag ist ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu gewähren, für Feiertagsarbeit innerhalb von acht Wochen. Auch an diesen Tagen gelten die Ruhepausen des § 4 und die Ruhezeit des § 5 unverändert.
RHYLOO überwacht Pausen, Ruhezeiten und den Sonntagsausgleich automatisch und weist auf Verstösse hin, bevor sie entstehen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Massgeblich sind stets die aktuelle Gesetzeslage und Ihre betrieblichen Vereinbarungen.
